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Das Jugendgericht ©
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Freitag, 19. April • 06:55 - 07:55

Das Jugendgericht

Unterhaltung

Deutschland 2001

"Das Jugendgericht" befasst sich ausschließlich mit Fällen jugendlicher Straftäter (Alter: 14 bis 21 Jahre) und gibt einen realistischen Einblick in die nicht öffentlichen Verhandlungen vor einem Jugendgericht. Es werden klassische Straftaten verhandelt: von Diebstahl über Drogendelikte bis zu Raub, Erpressung und Körperverletzung. Aber es geht auch um Bagatelldelikte und die kleinen Dramen, die dahinter stecken.

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